FAQ – Flohmarkt-Aussteller

Fragen und Antworten

1. Wie bestätige ich meine Anmeldung zum Flohmarkt?

Bitte buchen Sie Ihren Standplatz über diese Website. Die Übersicht aller Straßen und Plätzen finden Sie hier. Das Standgeld für Ihren Flohmarktplatz beträgt 30,- € (inkl. 19 % Mehrwertsteuer).

2. Kann ich meinen Flohmarktplatz weiterverkaufen?

Nein, der Weiterverkauf des Platzes ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung erfolgt sofortiger Teilnahmeausschluss.

3. Bis wann muss mein Stand aufgebaut sein?

Ihr Stand muss bis spätestens 8.00 Uhr aufgebaut sein. Nach 8.00 Uhr kann der Platz vom CityRing weitergegeben werden.

4. Welche Größe hat der Standplatz?

Die Platznummer und -größe von 400 x 200 cm ist auf dem Boden eingezeichnet/markiert. Bitte achten Sie darauf die Platzgröße nicht zu überschreiten und die Markierungen einzuhalten.

5. Dürfen Fahrzeuge im Flohmarktbereich abgestellt werden?

Nein, Fahrzeuge dürfen im Flohmarktbereich nicht abgestellt werden.

6. Darf ich aus einem Fahrzeug heraus verkaufen?

Nein, der Verkauf aus einem Fahrzeug heraus ist unzulässig.

7. Sind feste Verkaufsstände bzw. Marktschirme erlaubt?

Nein, der Aufbau fester Verkaufsstände bzw. Marktschirme ist unzulässig.

8. Was passiert bei Nichtbeachtung der Regeln?

Bei Nichtbeachtung der Regeln erfolgt sofortiger Teilnahmeausschluss.

9. Welche Konsequenzen drohen bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit?

Bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit muss mit einer Anzeige und einer Konventionalstrafe in Höhe von € 250,- gerechnet werden.

10. Dürfen Parteien, Organisationen oder Gesinnungsgemeinschaften Stände errichten?

Nein, Parteien, Organisationen und Gesinnungsgemeinschaften können keine Info- oder sonstige Stände errichten.

11. Sind Anbieter mit Neuware zugelassen?

Nein, der Verkauf von Neuware ist nicht gestattet und führt zum Ausschluss vom Flohmarkt.

12. Dürfen fliegende Händler am Flohmarkt teilnehmen?

Nein, fliegende Händler (ambulantes Gewerbe) können nicht zugelassen werden.

13. Welche Genehmigungen sind für Imbiss-Stände und Getränkeverkauf erforderlich?

Für Imbiss-Stände und Getränkeverkauf sind spezielle Genehmigungen des Gesundheitsamtes erforderlich.

14. Sind Verpackungsmaterial und nicht verkaufte Gegenstände nach dem Flohmarkt zu entfernen?

Ja, alles muss nach dem Flohmarkt durch die Aussteller entfernt werden. Das schließt Verpackungsmaterial, Müll und nicht verkaufte Gegenstände mit ein. Ansonsten droht eine Strafe von bis zu 2.000 €.

15. Haftet der CityRing für beschädigte oder entwendete Flohmarktgegenstände?

Nein, der CityRing kann keine Haftung übernehmen.

16. Kann sich der Flohmarktplatz aus organisatorischen Gründen oder auf Anweisung des Ordnungsamtes ändern?

Ja, der Flohmarktplatz kann aus organisatorischen Gründen oder auf Anweisung des Ordnungsamtes geändert werden.

17. Was passiert, wenn die Veranstaltung nicht durchführbar ist?

Wenn die Veranstaltung nicht durchführbar ist, wird das Standgeld zurückerstattet oder eine Übertragung des Standausweises auf das kommende Jahr. Details dazu finden Sie im Bedarfsfalls auf der Website des CityRing.

18. Wie kann ich meinen Flohmarkt-Platz bezahlen?

Sie können ausschließlich per PayPal bezahlen. Bei GiroPay gibt es aktuell technische Probleme, daher ist die Zahlung damit nicht möglich. Wenn Sie kein eigenes PayPal-Konto besitzen, fragen Sie am besten ein Familienmitglied oder Freunde.

19. Kann ich mehrere Standplätze erwerben?

Ja, Sie können auch mehrere Plätze buchen. Im Zweifel führen Sie dafür bitte mehrere Buchungen nacheinander aus.

20. Bei der Bezahlung hat etwas nicht geklappt - wie kann ich meine Bestellung abschließen?

  1. Sind Sie noch angemeldet? Dann fahren Sie bei Schritt 3) fort. Ansonsten öffnen Sie zunächst diesen Link:
    https://flohmarkt.cityring-limburg.de/login
  2. Geben Sie dort Ihre Zugangsdaten ein - Sie werden weitergeleitet zur Startseite.
  3. Dort können Sie oben rechts auf "Mein Konto" klicken, und von dort weiter zu "Bestellungen" (Oder Sie klicken diesen Link: https://flohmarkt.cityring-limburg.de/mein-konto/orders/ )
  4. Klicken Sie "Bezahlen".
  5. Wählen Sie Paypal, bestätigen Sie die AGB und klicken auf "Paypal Buy now"
  6. Gibt es immer noch Probleme? Versuchen Sie dann im Warenkorb alle Artikel zu löschen und anschließend nochmal wie oben vorgehen. https://flohmarkt.cityring-limburg.de/warenkorb/

Bedingungen für Flohmarkt-Aussteller

Mit Anmeldung zum Flohmarkt für Sonntag, den 3. September 2023 in der Stadt Limburg an der Lahn und Bezahlung des Standgeldes für einen Flohmarktplatz, Größe ca. 400 x 200 cm in Höhe von € 30,- (inkl. 19 % Mehrwertsteuer) können Sie am Flohamrkt teilnehmen.

Der Weiterverkauf dieses Platzes ist unzulässig, bei Zuwiderhandlung erfolgt sofortiger Teilnahmeausschluss. Der Flohmarkt geht von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Bis 8.00 Uhr muss Ihr Stand aus verkehrstechnischen Gründen aufgebaut sein. Nach 8.00 Uhr kann der Platz vom CityRing weitergegeben werden! Fahrzeuge dürfen im Flohmarktbereich nicht abgestellt werden. Auch der Verkauf aus einem Fahrzeug heraus ist unzulässig, ebenfalls der Aufbau fester Verkaufsstände bzw. Marktschirme. Bei Nichtbeachtung erfolgt sofortiger Teilnahmeausschluss. Wird durch einen Marktstand die öffentliche Sicherheit gefährdet, muss mit einer Anzeige und mit einer Konventionalstrafe in Höhe von € 250,- gerechnet werden.

Die Platzgröße von ca. 400 x 200 cm ist eingezeichnet, die Markierungen sind unbedingt einzuhalten. Parteien, Organisationen und Gesinnungsgemeinschaften können keine Info- oder sonstige Stände errichten. Grundsätzlich werden nur Anbieter mit einem flohmarktbezogenen Angebot zugelassen. Der Verkauf von Neuware ist nicht gestattet und zieht den Ausschluss vom Flohmarkt nach sich. Fliegende Händler (ambulantes Gewerbe) können deshalb nicht zugelassen werden. Für Imbiss-Stände, sowie für den Ausschank von alkoholischen und alkoholfreien Getränken ist eine besondere Genehmigung nach dem Gaststättengesetz erforderlich. Diese Erlaubnis ist spätestens bis zum 31. Juli 2023 beim Gewerbeamt der Stadt Limburg zu beantragen. Die Zulassung von Imbiss- und Getränkeständen ist begrenzt und nur nach Absprache mit dem CityRing möglich. Den Anordnungen der Platzaufsicht ist Folge zu leisten. Verpackungsmaterial und nicht verkaufte Gegenstände sind von Ihnen beim Abbau des Flohmarktes zu entfernen - bei Zuwiderhandlungen können wir eine Bearbeitungspauschale bis zu 2.000 Euro erheben. Der CityRing haftet nicht für beschädigte oder entwendete Flohmarktgegenstände bzw. Aufbauten. Aus organisatorischen Gründen und/oder auf Anweisung des Ordnungsamtes kann ein Flohmarktplatz auch verlegt werden.

Aktuelle Informationen unter: flohmarkt@cityring-limburg.de